Transkript: Beate Hartinger-Klein bei Stefan Kappacher im Ö1 Morgenjournal

Datum | Samstag, 16. Juni 2018 |
Stand | Samstag, 16. Juni 2018 |
Quelle | oe1.orf.at |
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Stefan Kappacher Journalist (ORF) | ![]() ![]() |
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Beate Hartinger-Klein Sozial- und Gesundheitsministerin (FPÖ) | ![]() ![]() ![]() |
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Also, ich freue mich sehr über diesen Initiativantrag, weil es letztendlich den ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit bietet, flexibel ihre Lebenswelt auch einzuteilen.
Aber 'freiwillig' steht nicht drinnen. Also, das könnte man doch hineinschreiben, oder?
Schauen Sie, es nichts anderes, dieser Initiativantrag, als die Umsetzung von Betriebsvereinbarungen, die es schon gibt. Und andererseits auch, was 2017 von Sozialpartnern zusammen verhandelt wurde.
In den meisten dieser Betriebsvereinbarungen steht drinnen, dass die 11. und 12. Überstunde, die ja in Ausnahmefällen jetzt schon möglich ist, mit einem Zuschlag von 100 Prozent abgegolten wird. Das streichen Sie mit diesem neuen Gesetz komplett. Die Gewerkschaft spricht in dem Zusammenhang von 'Lohnraub'. Was sagen Sie dazu?
Man muss sich wirklich das genau anschauen. Und Sie werden sehen, dass das nicht stimmt.
Sie bestreiten das jetzt.
Mhm.
In der Praxis, die Zuschläge , die von den Betriebsräten herausverhandelt werden im Rahmen dieser Betriebsvereinbarungen, in der Regel 100 Prozent sind.
Es ist eine Verunsicherung, die da betrieben wird von der Gewerkschaft, dass mir wirklich leidtut. Weil - noch einmal - diese Verhandlungen wurden auf Sozialpartner-Ebene geführt. Es ist nichts anderes als das, was wir umgesetzt haben, was damals - also 2017 - verhandelt wurde. Und ich finde es eigentlich unerhört von der Gewerkschaft, solche Verunsicherungen zu betreiben.
Ich beziehe mich ja nicht auf diese angebliche Einigung zwischen den Sozialpartnern. Die wird so oder so jetzt bewertet. Und Sie verwenden es als Munition. Das ist auch Ihr gutes Recht. Sondern, ich beziehe mich auf diese Betriebsvereinbarungen. Und die gibt es ja, die liegen ja vor. Und da wurden von den Betriebsräten Benefits herausverhandelt für die Arbeitnehmer im Ausgleich für das längere Arbeiten. Das fallt jetzt alles weg. Es steht nichts im Gesetz drinnen, das...
Warum soll das wegfallen? Ich verstehe das nicht.
Weil es im Gesetz nicht drinnen steht, dass die ArbeitnehmerInnen...
Ja, aber die Betriebsvereinbarungen... Ist ja unbenommen, dass es Betriebsvereinbarungen weitergeben kann.
Ja, aber sie sind nicht notwendig, weil ja die Arbeitszeit gesetzlich ausgeweitet wird.
Ein Teil ist gesetzlich geregelt, ein Teil kann man per Betriebsvereinbarungen weiterhin machen.
Welchen Teil kann man per Betriebsvereinbarungen machen?
Den Sie zum Beispiel auch angesprochen haben.
Ja, aber man muss nicht.
Aber es wird jeder Betriebsrat sich für seine Arbeitnehmer einsetzen weiterhin.
Ja, aber der Betriebsrat ist ja nicht mehr notwendig, er muss nicht mehr gefragt werden, ob 12 Stunden gearbeitet werden kann.
Wer sagt das? Wer sagt, dass der Betriebsrat nicht mehr notwendig ist?
Um 12 Stunden am Tag zu arbeiten. Deswegen machen Sie das Gesetzt.
Schauen Sie, ich glaube, diese ganze Diskussion Richtung Klassenkampf, ausspielen Arbeitgeber - Arbeitnehmer das ist einfach nicht mehr adäquat. Jeder Arbeitgeber ist froh, qualifizierte Arbeitnehmer zu bekommen.
Aber Sie stimmen mir zu, dass der Betriebsrat nicht zustimmen muss, wenn ein Arbeitgeber 12 Stunden am Tag arbeiten lassen will?
Es ist immer ein Geben und Nehmen. Und das ist den Arbeitgebern bewusst. Und den Arbeitnehmern auch.
Also, Sie setzen und hoffen da auf den 'Good will' der Arbeitgeber. Weil die Arbeitnehmer müssen ja, weil es ja gesetzlich geregelt ist.
Es muss niemand. Wir haben so viele... eine Hochkonjunktur und so viele Arbeitsplätze. Es muss niemand.
Aber die Zeiten können sich ändern. Gesetze werden ja nicht für den Status-Quo gemacht.
Noch einmal: Sie haben aus meiner Sicht ein falsches Bild in der Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber sind froh, qualifizierte Arbeitnehmer zu finden und ihnen auch die Möglichkeiten zu geben, ihre Lebenswelten, ihr Privatleben auch entsprechend einzuteilen.
In dem Entwurf ist ein Ablehnungsrecht für Arbeitnehmer und ArbeitnehmerInnen vorgesehen. Das muss man aber begründen. Man muss da quasi sein gesamtes Freizeiterhalten offenlegen. Warum machen Sie dieses Ablehnungsrecht nicht begründungslos? Also, dass man das gar nicht begründen muss, sondern einfach sagen kann: Ich möchte nicht länger arbeiten.
Naja, ich meine, das ist klar, dass nicht aus justament Standpunkt 'Ich will nicht', sondern man kann sagen: Ich muss mein Kind abholen oder ich muss also jemanden pflegen. Und dann hat jeder Arbeitgeber sicher Verständnis dafür.
Quellen |
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Quelle | oe1.orf.at |
Header | oe1.orf.at |
Stefan Kappacher (Bild) | twitter.com |
Beate Hartinger-Klein (Bild) | sozialministerium.at |
Statistik |
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Stefan Kappacher |
2.229 | 50 % | 347 | 52 % |
Beate Hartinger-Klein |
2.231 | 50 % | 326 | 48 % |
Gesamt |
4.460 | 673 |